Die Landesdelegiertenversammlung des BLLV 2023
Bildung kann's. Wir können Bildung.
Eine Vorschau auf die 55. Landesdelegiertenversammlung des BLLV
BLLV-Denkschrift "Bildung in der Krise - mit Bildung aus der Krise"
Drei bewegende Tage werden vom 18. Mai bis 20. Mai 2023 für mehr als 600 Delegierte und zahlreiche Gäste zu einem unvergesslichen Erlebnis:
- Politische Positionen erarbeiten, diskutieren und verabschieden
- Reflektieren, was Schule im 21. Jahrhundert leisten muss und welche Rolle die Lehrerinnen und Lehrer haben
- Festlegen, dass der BLLV sich auch in die Gesellschaftspolitik einmischt, weil Bildungspolitik automatisch auch gesellschaftliche Bedeutung hat
- Gemeinsam feiern, weil wir trotz aller Belastungen wissen, dass der Lehrerberuf einer der schönsten Berufe ist
Die Delegiertenversammlungen des BLLV
Delegiertenversammlungen sind Höhepunkte unseres Verbandslebens. Es sind Tage der Begegnung, des Austauschs und der intensiven Diskussion.
Mehr als 600 Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Regionen Bayerns, Ältere und Junge, Pädagogen aus allen Schularten, Pensionisten und Studierende kommen zusammen, um über die Inhalte unserer BLLV-Arbeit zu entscheiden, den Vorstand zu wählen, zu diskutieren, sich auszutauschen und auch gemeinsam zu feiern.
Hinzu kommen etwa 50 Gastdelegierte und zahlreiche Gäste.
Höhepunkt ist traditionell die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin und ihrer/seiner Stellvertreter/innen. Außerdem werden weitere zehn Vorstandsmitglieder des 23-köpfigen Gremiums gewählt.
Viele Ehrengäste erwartet der BLLV zur öffentlichen Veranstaltung am Vormittag des 19. Mai 2023. Neben einer Rede des Ministerpräsidenten wird es Talkrunden mit Politikern geben. Präsidentin Simone Fleischmann wird eine Grundsatzrede zur aktuellen Schul- und Bildungspolitik geben.
Wer kommt zur LDV?
Zur 55. Landesdelegiertenversammlung des BLLV in Würzburg werden mehr als 600 Delegierte erwartet. Sie kommen aus ganz Bayern. Der größte Bezirksverband ist Oberbayern, der kleinste der Nürnberger Lehrer- und Lehrerinnenverband (NLLV).
Neben den ordentlich Delegierten der Bezirke werden jeweils 65 Vertreterinnen und Vertreter des Jungen BLLV und der Lehramtsstudentinnen und -studenten aus allen Universitätsorten Bayerns mitentscheiden.
Positionspapiere
Bei der LDV 2023 des BLLV stehen 14 Positionspapiere zur Diskussion und Verabschiedung, die wesentliche Themen der Schul- und Bildungspolitik abbilden.
- Bildung für nachhaltige Entwicklung: Was Schule leisten muss
- Wie können wir Bildungs- und Erziehungspartnerschaften gut gestalten
- Mehr Bildungsgerechtigkeit
- Berufseinstiegsbegleitung
- Kita in Zeiten der Digitalisierung
- Position zur frühkindlichen Bildung
- Qualitätsstandards schulischer Ganztagsangebote
- Wir machen Grundschule stark
- Thesen zur schulischen Inklusion
- Lernen und Leistung nach Corona
- Position zur Mittelschule
- Position zur Oberstufe des Gymnasiums
- Die Schule der Zukunft
- Thesen zur Schule im Zeitalter der Digitalität
Münchener Erklärung
Kunstaktion
Hauptversammlungen in Würzburg
Die Delegiertenversammlung des BLLV findet das neunte Mal in der BLLV-Geschichte in Würzburg statt.
4. Hauptversammlung
31. August bis 2. September 1869
Ansprachen: Unter welchen Voraussetzungen bildet die heutige Volksschule zeitgemäß? (Lehrer Friedrich Wilhelm Pfeiffer); Turnen in der Volksschule (Lehrer Johann Wieser); "Sei frei, wahr und treu!" (Seminarlehrer Johann Böhm); Über die Einführung einer allgemeinen deutschen Rechtschreibung (Lehrer Philipp Schneider)
12. Hauptversammlung
8. Bis 10. August 1893
Ansprachen: Vorwärts, nicht rückwärts (Lehrer Gustav Kraft) Zwangserziehung sittlich verwahrloster oder der Verwahrlosung entgegengehender Kinder (Lehrer Lorenz Rohnfelder und Lehrer Christian Weinlein) Die besonderen Anforderungen unserer Zeit an Volksschule und Lehrerstand (Lehrer Josef Schwarz)
22. Hauptversammlung
4. bis 6. April 1923
Ansprachen: Die Lehrerbildung in ihrem Verhältnis zur Kulturpolitik (Dr. Julius Ziehen); Der Münchner Bezirkslehrerverein und sein Verhältnis zum BLV (Lehrer Hans Mambar, Oberlehrer Rupert Egenberger), BLV und Großorganisationen (Lehrer Anton Scherbauer)
32. Vertreterversammlung
24. bis 27. Juli 1957
Ansprache: Die Stellung des Lehrers in der Gesellschaft - gestern, heute und morgen (Wilhelm Ebert) Weitere Redner: Ministerpräsident Dr. Wilhem Högner und Kultusminister Dr. August Rucker
45. Landesdelegiertenversammlung
9. bis 12. Juni 1987
Lehrer zwischen Zweifel und Zuversicht
51. Landesdelegiertenversammlung
18. bis 21. Mai 2007
Bessere Bildung für alle!
52. Landesdelegiertenversammlung
2. bis 4. Juni 2011
Aufbrechen - Bildung im 21. Jahrhundert
54. Landesdelegiertenversammlung
30. Mai bis 1. Juni 2019
Herz. Kopf. Hand. - Zeit für Menschen
Die Landesdelegiertenversammlung in der Satzung
Die Landesdelegiertenversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium des BLLV. Die Delegierten repräsentieren die Mitglieder des BLLV (derzeit über 67.000), wählen den Vorstand und bestimmen die Arbeitsaufgaben. Sie tritt seit der Gründung des BLLV im Jahr 1861 das 55. Mal zusammen.
In der Satzung des BLLV sind in § 12 alle Details festgelegt:
1. Die Landesdelegiertenversammlung (LDV) besteht aus
a) den Mitgliedern des Landesausschusses,
b) den Delegierten der Bezirksverbände und Kreisverbände,
c) den weiteren Delegierten der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer,
d) dem 3. Vorsitzenden der Studierenden im BLLV,
e) den Delegierten der Studierendengruppen sowie je einem Studierendenreferent pro Studierendengruppe,
f) je einem weiteren Delegierten der Landesfachgruppen.
2.
a) Hinsichtlich der Delegierten gemäß § 12 Abs. 1 b) entfällt auf je angefangene 140 Mitglieder je Bezirksverband ein Mandat. Die Mandate verteilt der Bezirksverband eigenverantwortlich auf Kreisverbände, soweit solche vorhanden sind, und Bezirksausschuss. Jeder Kreisverband soll mit mindestens einem Mandat vertreten sein.
b) Hinsichtlich der Delegierten gemäß § 12 Abs. 1 e) entfällt auf je angefangene 180 Mitglieder der Studierendengruppen ein Mandat. Mindestens entfallen aber zwei Mandate auf jede Studierendengruppe.
c) Für die Bemessung der Zahl der Delegierten nach § 12 Abs. 1 b) und e) ist der Mitgliederstand zum 1. Januar des Jahres maßgeblich, in dem die Landesdelegiertenversammlung stattfindet.
d) Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer (ABJ) erhält neben ihren Vertretern im Landesausschuss des BLLV die gleiche Anzahl von Mandaten wie die Landesstudentengruppe (LSG) (§12 Abs. 2 b)), mindestens jedoch 31 weitere Mandate.
3. Die Einberufung der Landesdelegiertenversammlung erfolgt unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung, spätestens einen Monat vorher in der Verbandszeitung.
4. Die Landesdelegiertenversammlung ordnet im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch Beschlussfassung die Angelegenheiten des Verbandes und bestimmt die Richtlinien der Verbandsarbeit.
5. Die ordentliche Landesdelegiertenversammlung
a) nimmt Stellung zum Geschäftsbericht des Landesvorstandes,
b) nimmt den Bericht über die Kassenabrechnung und Vermögensrechnung sowie den Bericht der Rechnungsprüfer entgegen,
c) erteilt Entlastung,
d) nimmt Wahlen vor,
e) genehmigt den vom Landesausschuss beschlossenen Haushalt,
f) setzt die Mitgliedsbeiträge und den Anteil des Landesverbandes an diesen fest,
g) beschließt über Anträge im Sinne von Absatz 4,
h) beschließt die Satzung, die Geschäftsordnung des BLLV, die Geschäftsordnung der Landesdelegiertenversammlung, die Wahlordnung, die Ehrenratsordnung und die Ehrungsordnung,
i) entscheidet über Errichtung und Aufhebung von Abteilungen, Referaten und Fachgruppen,
k) entscheidet über Errichtung und Aufhebung von Planstellen für hauptamtlicheMitarbeiter,
l) ernennt Ehrenmitglieder.
6. Die ordentliche Landesdelegiertenversammlung findet alle vier Jahre statt.